Zur Förderung einer Ausbildung oder einer Weiterbildung stehen unterschiedliche Möglichkeiten sowie Kombinationen zur Verfügung:
Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAfÖG) Schüler-Bafög
BAföG für die Erstausbildung / BAföG für die Weiterbildung
Für Weiterbildungen an Fachschulen besteht ein Rechtsanspruch auf Zuschuss nach BAföG, wenn keine Förderung durch die Agentur für Arbeit erfolgt. Ein Anspruch auf Schüler-BAföG besteht bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres (inkl. Wehr- oder Zivildienst).
Weitere Infos unter:
www.bafoeg-rechner.de
www.das-neue-bafoeg.de
Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Meister-BAföG
Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungen in Vollzeitform können eine Förderung für eine Dauer bis zu 24 Monaten erhalten. Die Finanzierungshöhe richtet sich nach den tatsächlich anfallenden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (max. 10.226,- €). Die Förderung des Schulgelds ist einkommens- und vermögensunabhängig. Es gibt keine Altersbegrenzung. Bei Maßnahmen in Vollzeitform wird zusätzlich ein monatlicher Beitrag zur Deckung des Unterhaltsbedarfs gewährt.
Weitere Infos unter:
www.meister-bafoeg.info
Förderung für Selbständige und Unternehmen /
Einzelbetriebliche Förderverfahren
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zwischen 45 und 80 Prozent der Ausgaben für die Weiterbildung. Bei Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern sind es 35 bis 60 Prozent. Der Firmensitz oder eine Niederlassung soll in Sachsen sein. Das Unternehmen sucht sich eine Weiterbildung für seine Mitarbeiter aus, holt drei Angebote ein und reicht den Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB) ein.
Weitere Infos unter:
www.bildungsmarkt-sachsen.de/Einzelbetriebliches_Foerderverfahren
Bildungsprämie
Mit der Bildungsprämie wird die berufliche Weiterbildung von Seiten des Staates gefördert.
Den Prämiengutschein von max. 500 Euro können Erwerbstätige für alle Maßnahmen, die der Fortbildung dienen, benutzen.
Weitere Infos unter:
www.bildungspraemie.info
Weiterbildungsscheck Sachsen
Der Weiterbildungsscheck Sachsen sorgt mit einer Förderung von bis zu 80% der Weiterbildungskosten für bessere Aufstiegschancen im Job. Das Verfahren ist einfach: Sie suchen sich eine Weiterbildung aus, holen drei Angebote ein und reichen den Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB) ein. Den Weiterbildungsscheck gibt es für alle Weiterbildungen, die die Beschäftigungschancen von heute und morgen verbessern.
Voraussetzungen
- Der Hauptwohnsitz der Beschäftigten ist in Sachsen.
- Die Weiterbildung kostet mindestens 650 Euro.
- Die Weiterbildung ist individuell. Sie muss nicht im Zusammenhang mit den Anforderungen des aktuellen Arbeitgebers oder den derzeitigen Aufgaben stehen.
Weitere Infos unter:
www.bildungsmarkt-sachsen.de/weiterbildung/weiterbildung_finanzieren
Bildungskredit
Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung bietet Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen einfachen, zinsgünstigen und den individuellen Bedürfnissen flexibel anpassbaren Kredit unabhängig von Vermögen und Einkommen zu erhalten.
Im Gegensatz zur Ausbildungsförderung nach dem BAföG ist der Bildungskredit unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern, der Ehegattin bzw. des Ehegatten oder der Lebenspartnerin bzw. dem Lebenspartner.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Kreditvolumen von 1.000 EUR bis zu 7.200 EUR
- wahlweise bis zu 24 Monatsraten in Höhe von 100 EUR, 200 EUR oder 300 EUR
- auf Wunsch Einmalzahlung von bis zu 3.600 EUR für ausbildungsbezogene Aufwendungen
- sehr günstiger Zinssatz durch Bundesgarantie in Höhe von 2,55 % effektiver Jahreszins, der nominale Zinssatz beträgt 2,57 % (Stand: 01.04.2011)
- keine versteckten Kosten
- einfache Antragstellung im Internet
- Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten - wie BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) - möglich
- Förderung auch von Zweit- und Folgeausbildungen
- keine Leistungsnachweise nach der Bewilligung erforderlich
- kostenfreie Kündigung jederzeit zum Monatsende möglich
- Rückzahlung erst vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate
- niedrige monatliche Rückzahlungsrate in Höhe von 120 EUR
- außerordentliche Rückzahlungen jederzeit und in beliebiger Höhe kostenfrei möglich
- Förderung von ausbildungsbedingten Praktika im In- und Ausland
Weitere Infos unter:
www.bildungskredit.de
www.kfw.de
Bildungsgutschein: Förderung nach Sozialgesetzbuch (SGB) III / Agentur für Arbeit
Die Förderung der beruflichen Weiterbildung kann zur beruflichen Eingliederung oder bei drohender Arbeitslosigkeit erforderlich sein. Zur Teilnahme an einer durch den Staat geförderten Bildungsmaßnahme benötigen Sie seit dem 01.03.2003 einen Bildungsgutschein (BGS). Dieser Bildungsgutschein dient dabei als Zusage der Agentur für Arbeit über die Kostenübernahme einer Teilnahme an einer längeren Weiterbildung, gem. § 77 SGB III.
Weitere Infos unter:
www.arbeitsagentur.de
Berufsförderung der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
Die Berufsförderung der Rentenversicherung bietet durch „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ Versicherten mit gesundheitlichen Problemem die Möglichkeit zur beruflichen Neuorientierung und den Wiedereinstieg ins Berufsleben.
Weitere Infos unter:
www.deutsche-rentenversicherung.de
Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr
Der Berufsförderungsdienst (BFD) ist zuständig für die schulische und berufliche Bildung der Soldatinnen und Soldaten. Seine Aufgabe ist es, die ausscheidenden Soldaten auf Zeit (SaZ) erfolgreich in einen Zivilberuf einzugliedern und ihnen die Chance zu einem beruflichen und sozialen Aufstieg mit auf den Weg zu geben.
Grundlage des Angebotes des BFD ist das Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Es stellt allen Soldaten auf Zeit (SaZ), Berufsoffizieren im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze (BO 41), Grundwehrdienstleistenden und freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistenden (FWDL) eine je nach Dauer der Dienstzeitverpflichtung unterschiedlich breite Palette an Leistungen zur Verfügung, die systematisch aufeinander aufbauen.
Weitere Infos unter:
www.terrwv.bundeswehr.de
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